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Wichtige Information: Einführung der E-Rechnungspflicht ab 2025

Rechnungsempfänger werden ab Januar 2025 verpflichtet, E-Rechnungen empfangen zu können.

Der Bundesrat hat dem Wachstumschancengesetz mit deutlicher Mehrheit zugestimmt und damit den Weg für die schrittweise Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung in Deutschland geebnet. Die Digitalisierung des Rechnungsaustauschs zwischen B2B-Geschäftspartnern ist ein Schritt von enormer Tragweite für Deutschland.

Die EU-Kommission und das Bundesfinanzministerium (BMI) prognostizieren, dass durch die Einführung des elektronischen Rechnungsaustausches bedeutende Steuermehreinnahmen von jährlich mehr als zehn Milliarden Euro erzielt werden könnten. Diese Steigerung resultiert daraus, dass die Finanzverwaltung durch den digitalen Prozess die Vorsteuerabzüge effizienter kontrollieren kann. Darüber hinaus wird dieser Schritt die Digitalisierung der Geschäftsprozesse erheblich vorantreiben und somit die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft signifikant stärken.

 

Die Umsetzung sieht wie folgt aus:

 

  • Ab dem 1. Januar 2025 wird der Empfang einer E-Rechnung gemäß EN16931 für alle deutschen B2B-Geschäfte verpflichtend sein.
  • Ausnahmen gelten für Rechnungen unter 250 Euro gemäß § 33 UStDV und für Fahrausweise gemäß § 34 UStDV. Rechnungen an Verbraucher sind grundsätzlich nicht betroffen.
  • Zwischen dem 1. Januar 2025 und dem 31. Dezember 2026 können zunächst noch Papierrechnungen sowie E-Rechnungen in nicht konformen Formaten ausgetauscht werden, wobei die Priorität der Papierrechnung entfällt.
  • Diese Übergangsregelung gilt ab dem 31. Dezember 2026 bis zum 31. Dezember 2027 nur noch für Unternehmen mit weniger als 800.000 Euro Umsatz im Jahr.
  • Für bestehende EDI-Verbindungen gibt es eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2027.

 

(Quelle: https://www.comarch.de)

 

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MAIT steht parat.

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